Gesundheitszeugnis in der Gastronomie – Antworten auf alle wichtigen Fragen

Du interessierst dich für einen Job in der Gastronomie oder hast eine Tätigkeit als Promoter ins Auge gefasst, der Probierhäppchen verteilt? Dann brauchst du ein Gesundheitszeugnis für die Gastronomie. Diesen Nachweis benötigen Beschäftigte, die unverpackte Lebensmittel herstellen oder behandeln. Aber auch für den Transport von Speisen und Getränken ist dieses Zeugnis notwendig, also zum Beispiel, wenn du einen Job als Kellner oder Messehostess annimmst und Saftproben ausschenkst.

Hier haben wir für dich die wichtigsten Antworten auf Fragen rund um das Gesundheitszeugnis zusammengestellt.

Was ist das Gesundheitszeugnis für die Gastronomie?

Um früher das Gesundheitszeugnis für die Gastronomie zu erhalten, mussten alle, die zum ersten Mal einen Job in der Branche annehmen wollten, dieses beim Gesundheitsamt beantragen. Hierfür war eine körperliche Untersuchung notwendig. Weiterhin sah der Verfahrensablauf nach Bundesseuchengesetz das Abgeben einer Stuhlprobe oder die Röntgenaufnahme der Lunge vor. Dieses alte Gesundheitszeugnis beim Gesundheitsamt wurde zum 1. Januar 2001 abgeschafft. Seitdem gilt das Infektionsschutzgesetz.

Es geht nun nicht mehr um die körperliche Untersuchung, sondern darum, Beschäftigte, die mit offenen Lebensmitteln zu tun haben, über Bestimmungen in der Lebensmittelbranche zu informieren. Das passiert in Form der sogenannten Belehrung durch das Gesundheitsamt. Diese Belehrung wird mündlich und schriftlich durchgeführt. Im Anschluss daran erhältst du eine Bescheinigung nach § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz. Wenn du einen neuen Job in der Gastrobranche hast und der Arbeitgeber vom Gesundheitsamt ein Gesundheitszeugnis möchte, ist heute damit der Nachweis über diese Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gemeint.

Wann brauchen Beschäftigte die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Eine Bescheinigung nach § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz brauchst du, wenn du

  • Lebensmittel gewerblich herstellst oder unverpackte Lebensmittel behandelst, verarbeitest und in Verkehr bringst,
  • einen Job in einer Küche, Gaststätte, Kantine oder einem Heimservice hast (auch dann, wenn deine Tätigkeiten ausschließlich aus Spül- und Reinigungsarbeiten in einer Küche bestehen),
  • kellnerst und immer wieder die Küche betrittst oder du dort ebenfalls Tätigkeiten übernimmst.

Das bedeutet, du musst nicht nur ein Gesundheitszeugnis beantragen, wenn du mit direkt mit Fleisch, Fisch, Speiseeis und Co. arbeitest. Auch Beschäftigte, die indirekt mit dem Lebensmittel über Geschirr oder Besteck zu tun haben, müssen in der Gastronomie ein Gesundheitszeugnis vorweisen.

Wer benötigt kein Gesundheitszeugnis in der Gastronomie?

Es gibt Tätigkeiten in der Gastrobranche, bei denen du nicht mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommst. In diesem Fall benötigst du keine Belehrung. Hast du vor dem aktuell gültigen Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt ein Gesundheitszeugnis erhalten, betrifft dich der neue Verfahrensablauf ebenfalls nicht. Das alte Gesundheitszeugnis hat Gültigkeit weiterhin, selbst dann, wenn Beschäftigte viele Jahre keinen Job in der Gastronomie ausgeübt haben.

Was ist die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Wenn der neue Arbeitgeber von dir verlangt, ein Gesundheitszeugnis zu beantragen, bedeutet das, du musst dich um die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kümmern. In dieser Erstbelehrung geht es darum, dich über Bestimmungen zu informieren, die zu einem Verbot der Tätigkeit in der Lebensmittelbranche führen. Den Teilnehmern an der Belehrung wird in etwa 1,5-2 Stunden Wissen über verschiedene ansteckende Krankheiten und Bakterien vermittelt und welche Übertragungswege es auf Lebensmittel gibt. Außerdem lernst du hygienische Maßnahmen für die Gastronomie kennen und erfährst, wie die Verbreitung von Erregern verhindert wird. Die Formulare für die Belehrung sind in verschiedenen Sprachen erhältlich.

Danach findet ein kurzes Einzelgespräch zu deinem persönlichen Gesundheitszustand statt. Am Ende unterschreibst du, dass bei dir keine ernsthafte Erkrankung vorliegt und auch keine Verdachtsmomente bestehen, die zu einem Verbot deiner Tätigkeit führen. Du bekommst beim Gesundheitsamt statt Gesundheitszeugnis eine Bescheinigung, dass du die Belehrung erhalten hast. Die zeigst du deinem Arbeitgeber vor und kannst danach deinen Job starten.

Bei diesen Erkrankungen besteht ein Verbot von Tätigkeiten in der Gastronomie

Laut Infektionsschutzgesetz darfst du eine Tätigkeit in der Gastronomie und Lebensmittelbranche nicht ausüben, wenn bei dir eine bestimmte Erkrankung oder ein Hinweis darauf vorliegt. In diesen Fällen kannst du also kein Gesundheitszeugnis beantragen. Bei den folgenden Erkrankungen wird die Bescheinigung über die Erstbelehrung nicht ausgestellt:

  • akute Gastroenteritis, ausgelöst durch Salmonellen, Cholera, Shigellen, Rotaviren, Staphylokokken oder Campylobacter
  • Typhus
  • Hepatitis A und E
  • infizierte Wunden oder Hautkrankheiten, die das Übertragungsrisiko einer Erkrankung bergen

Auch wenn ein Arzt bei einer Stuhlprobe Erreger wie Escherichia coli, Salmonellen oder Shigellen gefunden hat, kannst du kein Gesundheitszeugnis für die Gastronomie erhalten – selbst dann, wenn du keine Anzeichen einer Erkrankung hast.

Wo kann ich das Gesundheitszeugnis beantragen?

Das Gesundheitszeugnis für die Gastronomie beantragst du bei deinem Gesundheitsamt. Du musst dich vorab anmelden, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Oft finden mehrere Termine in der Woche statt. Die meisten Gesundheitsämter stellen die Formulare für die Anmeldung zum Download auf ihrer Website bereit. Alternativ gehst du direkt zum Gesundheitsamt, um dich anzumelden.

Mit welchen Kosten muss ich beim Gesundheitszeugnis rechnen?

Für ein Gesundheitszeugnis werden Kosten zwischen 20 und 30 Euro erhoben. Über die genauen Gebühren kannst du dich bei deinem zuständigen Gesundheitsamt informieren. Ob der Arbeitgeber die Kosten für das Gesundheitszeugnis übernimmt, ist ganz unterschiedlich und wird dir beim Vorstellungsgespräch mitgeteilt.

Wie lange hat das Gesundheitszeugnis Gültigkeit?

Haben Beschäftigte das Gesundheitszeugnis für die Gastronomie erhalten, so ist diese Bescheinigung über die Erstbelehrung lebenslang gültig. Ebenso hat nach wie vor das alte Gesundheitszeugnis Gültigkeit, das vor 2001 ausgestellt wurde. Wichtig beim Gesundheitszeugnis: Du musst deinen Job spätestens drei Monate nach der Ausstellung angetreten haben.

Gesundheitszeugnis für die Gastronomie erneut beantragen – was ist zu beachten?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre in seinem Betrieb eine erneute Belehrung durchzuführen. Du musst daher kein neues Gesundheitszeugnis beantragen, sondern einfach die Formulare für die Folgebelehrung bei deinen Dokumenten aufbewahren. Es entstehen dir für dieses nachfolgende Gesundheitszeugnis keine Kosten.

Was muss ich tun, wenn ich mein Gesundheitszeugnis für die Gastronomie verliere?

Du hast früher schon einmal Tätigkeiten in der Gastronomie ausgeübt, hast nun einen neuen Job, aber findest deine Formulare für die Erstbelehrung nicht mehr? Du kannst bei dem Gesundheitsamt, dass dir deine Bescheinigung ausgestellt hat, ein Ersatzdokument beantragen. Das geht allerdings nur, wenn dein Gesundheitszeugnis nicht älter als zehn Jahre ist. Für die Ersatzbescheinigung fallen dann Gebühren an.

Ohne Gesundheitszeugnis in der Gastronomie arbeiten – welche Strafen drohen?

Ohne Gesundheitszeugnis in der Gastronomie zu arbeiten oder keine Formulare zu Hand zu haben, wird mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft. Es kann sogar zu Gefängnisstrafen kommen, da du in der Branche nicht nur die Verantwortung für dich, sondern auch für die Gäste trägst. Mit Strafen musst du ebenfalls rechnen, wenn du keine Dokumentation der letzten Belehrung hast oder du trotz Anzeichen einer ernsthaften Erkrankung weiterarbeitest. Du hast die Pflicht, deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Erkrankung zu informieren.