Arbeitsrecht in der Gastronomie: die wichtigsten Regelungen auf einen Blick
Das Arbeitsrecht in der Gastronomie ist wie in allen anderen Branchen ziemlich kompliziert und kennt zahlreiche Ausnahmeregelungen. Wir erklären dir, was das Arbeitsrecht in der Gastronomie zu Arbeitszeiten zu sagen hat. Außerdem weisen wir dir den Weg durch den Dschungel von Arbeitsvertrag, Vergütung, Mindestlohn und sonstigen Regelungen.
Arbeitsrecht in der Gastronomie – wie sind die Regelungen zur Arbeitszeit?
Grundsätzlich gilt das Arbeitsrecht in der Gastronomie wie in jeder anderen Branche auch. Daneben wird das Arbeitsschutzgesetz angewendet. Außerdem spielen die gesetzlichen Regelungen zu den Arbeitszeiten eine große Rolle. Das liegt daran, dass in Küche und Gastgewerbe keine klassischen 9-to-5-Jobs vergeben werden. Genaue Regelungen für die Branche finden sich im Arbeitszeitgesetz – darunter auch deine Ansprüche auf Urlaubstage, regelmäßige Pausen und eine Fortzahlung deines Lohns im Krankheitsfall.
Wie lange ist die Arbeitszeit in der Gastronomie?
Von Montag bis Samstag gilt der 8-Stunden-Arbeitstag. Ungleichmäßige Auslastungen und saisonale Schwankungen verlangen von einem Arbeitgeber, flexibel zu planen. Außerdem wird häufig in Schichten gearbeitet. Daher kann die tägliche Arbeitszeit von 8 auf 10 Stunden verlängert werden. Allerdings muss über 6 Monate hinweg der Tagesdurchschnitt von 8 Stunden eingehalten werden. Es ist nicht zulässig, wenn von dir verlangt wird, dass du über Mittag in der Branche arbeitest und dann nach einer Unterbrechung wieder am Abend in der Gastronomie tätig bist. Hast du einen Tarifvertrag, können abweichende Regelungen möglich sein, doch auch hier ist das Arbeitsrecht in der Gastronomie grundsätzlich zu beachten.
Überstunden in der Gastronomie – was sagt das Arbeitsrecht?
Während das Arbeitsschutzgesetz für deine Sicherheit am Arbeitsplatz sorgt, kümmert sich das Arbeitsrecht darum, dass Angestellte in der Gastronomie nicht ausgebeutet werden. Die Anzahl der Überstunden sowie deren Umstände sind genau festgelegt. So können Überstunden in der Gastronomie laut Arbeitsrecht dann angeordnet werden, wenn Engpässe durch Krankheit bestehen oder für ein Event ein erhöhter Personalbedarf gegeben ist. Überstunden müssen gemäß Arbeitsrecht vom Arbeitgeber bestimmt und die geleistete Stundenzahl dokumentiert werden. Wenn du freiwillig Überstunden machst und darüber keinen Nachweis hast, besteht kein Anspruch auf Vergütung dieser Mehrarbeit. Bei Überstunden in der Gastronomie sagt das Arbeitsrecht ebenfalls, dass 10 Stunden Gesamtarbeitszeit pro Tag – beziehungsweise der Durchschnitt von 8 Stunden täglich im Halbjahr – nicht überschritten werden darf.
Überstunden in der Gastronomie: Welche Regelungen gibt es für die Vergütung?
Laut Arbeitsrecht muss die Vergütung von Überstunden durch einer dem Festgehalt entsprechenden Bezahlung erfolgen. Alternativ können Überstunden in der Gastronomie nach dem Arbeitsrecht durch bezahlte Urlaubstage innerhalb der nächsten 6 Monate abgegolten werden. Sollte dein Arbeitsverhältnis so konzipiert sein, dass du täglich mehr als 10 Stunden arbeitest, aber keinen Freizeitausgleich bekommst, darfst du Überstunden ablehnen. Auch hier kann ein Tarifvertrag andere Regelungen vorsehen.
Kann der Arbeitsvertrag die Vergütung von Überstunden ausschließen?
In der Branche gibt es einige Arbeitgeber, die in ihren Arbeitsvertrag eine besondere Klausel einbauen. In diesem Fall können Überstunden bereits pauschal in deinem festen Gehalt integriert sein. Theoretisch bedeutet das, ein Arbeitgeber kann beliebig Überstunden anordnen, ohne dich dafür zu bezahlen. Das Arbeitsrecht in der Gastronomie setzt hier klare Grenzen. Ein derartiger Arbeitsvertrag ohne Freizeitausgleich ist ungültig. Eine einzige Ausnahme lässt das Arbeitsrecht bei Überstunden zu, wenn dein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Das sind aktuell im Westen 82.800 Euro und im Osten 77.400 Euro jährlich. Dann müssen dir Überstunden nicht ausgezahlt werden.
Welche Regelungen gelten in der Gastronomie am Wochenende?
Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz untersagen eine Tätigkeit am Sonntag. Allerdings gibt es Ausnahmen im Arbeitsrecht für die Gastronomie am Wochenende. Es müssen dir jedoch 15 freie Sonntage im Jahr gestattet werden und du darfst höchstens 8 Stunden arbeiten. Eine weitere Regelung im Arbeitsrecht für die Arbeit in der Gastronomie am Wochenende gesteht dir das Recht auf einen Ersatzruhetag zu. Dieser Ersatzruhetag muss bei Arbeit am Sonntag innerhalb von zwei Wochen gewährt werden.
Arbeitsrecht in der Gastronomie: Feiertage – was muss ich dazu wissen?
Das Arbeitsrecht in der Gastronomie für Feiertage sieht ebenfalls eine Ausnahmeregelung vor. Auch hier darf wie am Wochenende höchstens acht Stunden gearbeitet werden. Ferner sieht das Arbeitsrecht in diesem Fall wiederum einen Ersatzruhetag als Ausgleich vor. Der steht dir innerhalb von acht Wochen zu.
Arbeitszeiten während der Nacht – wie lauten die Bestimmungen im Arbeitsrecht?
Für das Arbeitsrecht in der Gastronomie sind Arbeitszeiten während der Nacht von Bedeutung. Als Nachtarbeit gelten Tätigkeiten, die zwischen 23.00 und 6.00 Uhr ausgeübt werden. Laut Arbeitsrecht in der Gastronomie sind Arbeitszeiten während der Nacht grundsätzlich möglich und können auch von 8 auf 10 Stunden verlängert werden. Aber nur dann, wenn deine durchschnittliche Arbeitszeit im Monat 8 Stunden nicht überschreitet. Das Recht auf einen Zuschlag für Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen hast du nur, wenn das in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist.
Alternativ: Dein Chef hat dir diesen Zuschlag freiwillig über einen gewissen Zeitraum hinweg gezahlt. Gemäß Arbeitsrecht ist dann eine sogenannte „betriebliche Übung“ eingetreten.
Was bedeuten die Regelungen zu Ruhezeiten?
Laut Arbeitsrecht sind bei Arbeitszeiten gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen einzuhalten. Wenn ein Mitarbeiter zwischen 6 und 9 Stunden arbeitet, hat er das Recht auf 30 Minuten Pause. Du darfst nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten. Das Arbeitsrecht legt in der Gastronomie bei Arbeitszeiten von mehr als 9 Stunden eine Pause von 45 Minuten fest. Dabei kann die Pause auch in Abschnitte zu 15 Minuten aufgeteilt werden. Besagt der Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen, kann die Aufteilung der Pause durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers bestimmt werden.
Gilt das Arbeitsrecht in der Gastronomie auch für Saisonarbeiter?
Ob Küche oder Biergarten – viele Tätigkeiten in der Branche sind auf eine Saison begrenzt. Dabei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverhältnis. Selbst wenn dein Arbeitsvertrag nur für einige Wochen oder Monate gilt – der Arbeitgeber muss sich an die gesetzlichen Regelungen für Sonn- und Feiertage, Nachtarbeit, Überstunden und Arbeitszeiten allgemein halten.
Ist ein befristeter Arbeitsvertrag in der Gastronomie zulässig?
Ein Mitarbeiter darf befristet eingestellt werden, wenn der Arbeitgeber einen Sachgrund vorbringt. Ist in der Küche ein Mitarbeiter aufgrund von Krankheit ausgefallen oder hat ein Caterer während der Vorweihnachtszeit Hochsaison, liegt ein Sachgrund vor. Außerdem besteht die Möglichkeit der Befristung bei einer Neueinstellung. Gibt es einen Sachgrund, kann laut Arbeitsrecht in der Gastronomie das Arbeitsverhältnis immer wieder verlängert werden. Allerdings gibt es auch hier Grenzen, damit kein Missbrauch entsteht.
Welche Vergütung wird in der Gastronomie gezahlt?
In der Gastronomie ist es verpflichtend, an Beschäftigte den Mindestlohn zu zahlen. Seit dem 01.01.2020 beträgt dieser 9,35 Euro in der Stunde. Ein Arbeitgeber darf nicht weniger als den Mindestlohn zahlen und beispielsweise auf Trinkgelder verweisen. Bei Schichten gibt es je nach Arbeitsvertrag Zuschlag.
Gilt der Mindestlohn auch bei einem Minijob in der Gastronomie?
Ein Minijob ist ein reguläres Arbeitsverhältnis, in dem dir ebenfalls der Mindestlohn von 9,35 Euro in der Stunde ausgezahlt werden muss.
Grundkenntnisse im Arbeitsrecht in der Gastronomie sind hilfreich, wenn du dich in der Branche auf einen Job bewerben willst. Lust, deinen perfekten Gastro-Job zu finden? Dann schau in unsere Datenbank!